Ratsbeschlüsse.
Es dürfen nur Ratsbeschlüsse verabschiedet werden, die nach einer umfassenden Analyse aller Kriterien umsetzbar sind und mit deren Realisierung zeitnah begonnen werden kann.
Die planmäßige Umsetzung eines Beschlusses muss durch eine unabhängige Stelle kontrolliert werden. Finanzielle und terminliche Abweichungen sind zum Wohle der Stadt Hagen zukünftig nicht mehr hinzunehmen.
Für Schäden aus grob fahrlässigen Fehlentscheidungen sind der Oberbürgermeister sowie die abstimmenden Ratsmitglieder nach Möglichkeit persönlich haftbar zu machen.
In diesem Sinne sind die bestehenden Gesetze bzw. Vorschriften der Gemeindeordnung NRW konsequent anzuwenden.
