Vorteilsnahmen verhindern.
Bei Entscheidungen des Rates der Stadt Hagen muss die persönliche Befangenheit von Ratsmitgliedern jederzeit ausgeschlossen sein.
Deshalb sollen Oberbürgermeister, Ratsmitglieder, sachverständige Bürgerinnen und Bürger in den Fachausschüssen sowie deren Stellvertreter alle ihre beruflichen, neben-beruflichen wie auch ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten nebst ihren persönlichen Grund-besitzverhältnissen bekannt machen, so dass eine vom Rat zu bildende eigenständige Institution - bspw. ein Unabhängigkeitsausschuss - eine mögliche Befangenheit im Vorfeld erkennen, anmahnen und unterbinden kann.
